Das Schweizer Bundesgericht urteilt, dass Vermögensverkäufe während einer Nachlassstundung keiner Genehmigung durch die Aktionäre bedürfen
In einem wegweisenden Entscheid (BGer 5A_53/2026 vom 6. Mai 2026) hat das Schweizer Bundesgericht eine zentrale Frage an der Schnittstelle von Gesellschafts- und Insolvenzrecht geklärt. Das Gericht hielt fest, dass während einer Nachlassstundung Vermögensveräusserungen, die der Zustimmung des Nachlassgerichts unterliegen, keiner Genehmigung durch die Generalversammlung bedürfen und dass den Aktionären die Beschwerdelegitimation gegen entsprechende gerichtliche Entscheide fehlt. Dies gilt auch dann, wenn die Transaktion sämtliche oder wesentliche Teile der Vermögenswerte der Schuldnergesellschaft umfasst und faktisch zu einer Liquidation führt.
In diesem Insight geben wir einen kompakten Überblick über den Entscheid sowie dessen praktische Auswirkungen auf Distressed-M&A-Transaktionen, Restrukturierungsprozesse und insbesondere Pre-Pack-Strukturen.